Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „Quartier am Remishof Ost“
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Quartier am Remishof Ost“
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 23. Juni 2026 dem Entwurf des Bebauungsplans „Quartier am Remishof Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05. Mai 2026 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die formale Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 23. Juni 2026 dem Entwurf des Bebauungsplans „Quartier am Remishof Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05. Mai 2026 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die formale Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)
Formale Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB können die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Quartier am Remishof Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung inkl. Anlagen in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 auf der Seite Bürgerbeteiligung eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.