Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Bettenäcker“

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 28. November 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans „Bettenäcker“ in der Fassung vom 26. Oktober 2023 zugestimmt.

Plan zur Bekanntmachung.
Plan zur Bekanntmachung.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 28. November 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans „Bettenäcker“ in der Fassung vom 26. Oktober 2023 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Verfahren

Der Bebauungsplan „Bettenäcker“ wird im Regelverfahren gem. §§ 2 bis 10 BauGB mit zwei Beteiligungsschritten durchgeführt. Das Regelverfahren erfordert die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß § 1a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Bettenäcker“ befindet sich am nördlichen Ortsrand des Singener Ortsteils Schlatt unter Krähen. Nördlich verlaufen ein landwirtschaftlicher Weg sowie der Vordere Täglewiesengraben. Dahinter befindet sich das Schlatter Moor. Im Süden schließt das Plangebiet an bereits bestehende Wohnbebauung an. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 5,97 Hektar. Das Plangebiet lässt sich in zwei Teilbereiche aufteilen: im Süden entsteht das eigentliche Wohngebiet (ca. 2,13 Hektar) und im Norden wird eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen (ca. 2,71 Hektar) angelegt.

Das Plangebiet sieht ein zusammenhängendes Neubaugebiet vor. Die Bebauung von Hauptanlagen wird lediglich ab der Höhenlinie 442,5 Meter über NN zugelassen (siehe rote Höhenlinie in der Planzeichnung). Dies ist auf schwierige Bodenverhältnisse zurückzuführen (vgl. Bodengutachten September 2021). Die Haupterschließung des neuen Wohngebiets führt über eine höhergelegte Straße (Damm als Hochwasserschutzmaßnahme) von der Mühlhauser Straße aus Westen kommend ins neue Wohnquartier. Innerhalb des neuen Wohnquartiers ist eine Ringerschließung vorgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Bettenäcker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhausbebauung geschaffen werden. Die vorhandene landwirtschaftliche Fläche wird zu Bauland entwickelt, um dem steigenden Bedarf nach Wohnraum in Schlatt unter Krähen nachzukommen. Bereits im Dorfentwicklungskonzept 2000 wurde die Siedlungserweiterung auf diesen Flächen vorgesehen. Durch das Neubaugebiet kann der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in Schlatt in diesem Segment gedeckt werden und einer möglichen Abwanderung wird vorgebeugt. Insgesamt werden 46 Einfamilien- bzw. Doppelhaushälften geplant.

Ziel der Planung ist es, Wohnraum zu schaffen und ein „grünes“ Neubaugebiet zu realisieren. Der grüne Charakter des Gebiets soll durch Baumneupflanzungen, sowohl in den öffentlichen als auch in den privaten Flächen erreicht werden. Die Straßen sollen von großen Baumquartieren inklusive Filterbeet profitieren und die Hausgärten mit mindestens einem Baum pro Grundstück bepflanzt werden. Durch die Einleitung des Regenwassers in die Ausgleichsfläche wird das dort vorhandene Niedermoor automatisch wiedervernässt. Die Wiedervernässung des Niedermoors ist durchaus von Vorteil bzw. förderlich für den humosen Boden (CO2 Speicherung im Boden).

Darüber hinaus soll das Neubaugebiet durch Fußwege an die bestehende Wohnbebauung angeschlossen werden, die zum Spazieren gehen einladen. Im nordwestlichen Bereich der Bebauung soll ein Spielplatz realisiert werden, der sowohl von Kindern des Neubaugebiets sowie von Kindern der bereits bestehenden Bebauung genutzt werden kann. Weiterhin entsteht im Kern des neuen Wohngebiets eine Parkanlage, die für ein schattiges Plätzchen im Quartier sorgt und zu nachbarschaftlichen Gesprächen einlädt.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 21. Dezember 2023 bis einschließlich 31. Januar 2024 statt (Auslegungsfrist). Hinweis: Das Rathaus ist nach den Weihnachtsfeiertagen vom 27. bis 29. Dezember 2023 geschlossen. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Bettenäcker“ mit den dazugehörigen Anlagen einschließlich der Begründung während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, für die betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können die betroffene Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Rathaus, Hohgarten 2, 78224 Singen zu richten; sie können auch per E-Mail abgegeben werden an: stadtplanung@singen.de

Alle öffentlich ausgelegten Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über das Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/ Wohnen und Bauen/ Stadtentwicklung/ Stadtplanung/ Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden. Alle Interessierten werden gebeten, von der digitalen Einsichtnahme Gebrauch zu machen.

Umweltbezogene Informationen

Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Bettenäcker (inkl. Grünordnungsplan und Eingriffs- und Ausgleichsbilanz) mit Darstellung folgender Sachverhalte bezogen auf das Planvorhaben: Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Schutzgut Fläche, Schutzgut Geologie und Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut und Klima und Luft, Schutzgut Landschaftsbild und Erholung. Hinzukommt die Darstellung des Eingriffs und die damit verbundene Ausgleichsfläche bzw. Ausgleichsmaßnahmen.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz): der Einfluss auf die Artengruppen Vögel, Säugetiere, Reptilien und Amphibien sowie für geschützte Wirbellose wurde untersucht – es wird von keinen erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
  • Ingenieurgeologischer Bericht für das Baugebiet Bettenäcker: die Bodenbeschaffenheit wurde mittels Bohrungen untersucht. Die Hydrogeologische Situation wird beschrieben und es wird eine Empfehlung zur Bebauung gemacht.
  • Bodenkundliche Voruntersuchung (Niedermoorkartierung) für das Baugebiet Bettenäcker: es wurde eine genaue Kartierung des Niedermoors vorgenommen.
  • Hochwasserschutzkonzept für die Ortslage Schlatt: das Planvorhaben sieht eine Hochwasserschutzmaßnahme für die Bestandsbebauung vor.

Hinweise

Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 13. November 2023

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen