Absicht zur straßenrechtlichen Einziehung – Flst. Nr. 297/8, Gemarkung Singen

Hier finden Sie die signierte Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der straßenrechtlichen Einziehung – Flst. Nr. 297/8, Gemarkung Singen, Gewann Brändenhölzle.

Die Stadt Singen (Hohentwiel) beabsichtigt als zuständige Straßenbaubehörde die straßenrechtliche Einziehung der Straße mit der Flurstücksnummer 297/8, Gemarkung Singen, Gewann Brändenhölzle nach § 7 Absätze 1 und 2 Straßengesetz vorzunehmen.

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)