Absicht zur straßenrechtlichen Einziehung – Flst. Nr. 297/8, Gemarkung Singen
Hier finden Sie die signierte Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der straßenrechtlichen Einziehung – Flst. Nr. 297/8, Gemarkung Singen, Gewann Brändenhölzle.
Die Stadt Singen (Hohentwiel) beabsichtigt als zuständige Straßenbaubehörde die straßenrechtliche Einziehung der Straße mit der Flurstücksnummer 297/8, Gemarkung Singen, Gewann Brändenhölzle nach § 7 Absätze 1 und 2 Straßengesetz vorzunehmen.