23. Änderung Flächennutzungsplan 2020

Gewerbliche Baufläche/Gemischte Baufläche/Grünfläche Tiefenreute-Bühl, Singen

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Plan zur Bekanntmachung.
Plan zur Bekanntmachung.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2024 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB der 23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 Gewerbliche Baufläche/Gemischte Baufläche/Grünfläche Tiefenreute-Bühl, Singen beschlossen.

Plangebiet

Das Plangebiet der FNP-Änderung „Gewerbliche Baufläche/Gemischte Baufläche/Grünfläche Tiefenreute-Bühl, Singen“ liegt südlich der Georg-Fischer-Straße; es umfasst eine Gewerbliche Fläche von ca. 14,8 Hektar, eine Gemischte Baufläche von ca. 3,0 Hektar und Grünflächen von ca. 12,1 Hektar. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendige bedarfsorientierte Ausweisung von Gewerbeflächen und Wohnbauflächen ermöglicht werden. Die Realisierung der Stadt der kurzen Wege innerhalb des Siedlungszusammenhangs südlich der Georg-Fischer-Straße ist städtebauliches Ziel.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 25. März bis einschließlich 26. April 2024 statt (Auslegungsfrist). In dieser Zeit wird der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief, bei folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

  • Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
  • Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
  • Rathaus der Gemeinde Steißlingen, Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
  • Rathaus der Gemeinde Volkertshausen, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zum Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:
Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) im Zusammenhang mit der erforderlichen Umweltprüfung. Im Umweltbericht/Steckbrief sind Aussagen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung dargelegt. Vorprüfung über die UVP-Pflicht von forstlichen Vorhaben.

Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 20. März 2024

gez. Bernd Häusler, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft