Hinweis
Der vom Gemeinderat beschlossene qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Singen und die Gemeinde Rielasingen-Worblingen ist mit Wirkung zum 1. März 2026 ausgelaufen.
Dennoch hat der qualifizierte Mietpreisspiegel der Stadt Singen (§ 538 a BGB) auch nach dem Auslaufen als sogenannter einfacher Mietpreisspiegel Auswirkungen auf Mieterhöhungsverlangen von Vermietern. Diese sind jedoch angreifbarer als bei einem qualifizierten Mietpreisspiegel.
