Hinweis

Der vom Gemeinderat beschlossene qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Singen und die Gemeinde Rielasingen-Worblingen ist mit Wirkung zum 1. März 2026 ausgelaufen. 

Dennoch hat der qualifizierte Mietpreisspiegel der Stadt Singen (§ 538 a BGB) auch nach dem Auslaufen als sogenannter einfacher Mietpreisspiegel Auswirkungen auf Mieterhöhungsverlangen von Vermietern. Diese sind jedoch angreifbarer als bei einem qualifizierten Mietpreisspiegel. 

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Mietspiegel

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Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Fax +49 7731 85-882474

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