Das amtliche Liegenschaftskataster weist auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen flächendeckend alle Grundstücke und Gebäude nach und ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für das Grundbuch. Es dient der Ordnung und dem Schutz des Grundeigentums sowie der Rechtssicherheit und der Verkehrsfähigkeit der Grundstücke.

Auszüge, Auskünfte und Einsichtnahme aus dem amtlichen Liegenschaftskataster

In der Abteilung Vermessung und Geoinformation, als untere Vermessungsbehörde, erhalten Sie für die Stadt Singen und ihre Gemarkungen (Singen, Beuren an der Aach, Bohlingen, Friedingen, Hausen an der Aach, Schlatt unter Krähen und Überlingen am Ried) die Möglichkeit, das amtliche Liegenschaftskataster einzusehen, Auskünfte daraus zu erhalten und Auszüge in analoger oder digitaler Form zu beantragen.

Informationen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster, die Eigentümerangaben enthalten, sind nur für Berechtigte zugänglich. Dazu gehören Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Personen mit berechtigtem Interesse.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (GebVO-MLR) und sind hier auszugsweise dargestellt (Stand 2021):

Leistung Gebühr
Erteilung von Auskünften - einfacher Art Gebühren- und auslagenfrei
Erteilung von Auskünften - nicht einfacher Art 46 € / angefangene halbe Stunde 
Liegenschaftsbeschreibung - Flurstücksnachweis 10,00 €
Liegenschaftsbeschreibung - Bestandsnachweis 20,00 €
Liegenschaftskarte als PDF oder Papier-Ausdruck bis einschließlich DIN A3 20,00 €
Liegenschaftskarte als PDF oder Papier-Ausdruck größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0 40,00 €

Antrag auf Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster

Für einen Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster genügt ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Angaben zur Person des/der Antragstellers/in
  • Vollständige Rechnungsadresse
  • Spezifikation des Auszugs aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Bezeichnung des Grundstücks (Flurstücksnummer und/oder Straße und Hausnummer)
  • Bei Bevollmächtigten ist die Vorlage der Vollmacht erforderlich
  • Bei Personen mit berechtigtem Interesse ist die Darlegung des berechtigten Interesses erforderlich

Gerne können Sie den Online-Formular (PDF) verwenden und/oder uns eine E-Mail senden.

Kontakt

Bitte klären Sie Ihr Anliegen vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail mit dem Kundenservice. Falls ein persönlicher Termin erforderlich ist, vereinbaren Sie diesen ebenfalls telefonisch oder per E-Mail.

Andrea Datz
Kundenservice
Rathaus
Raum 43
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
Fax +49 7731 882493
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr