Die monatlichen Benutzungs- und Verpflegungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Singen sind in der jeweils aktuell gültigen Kita-Satzung festgeschrieben. Über die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der kirchlichen, freien und privaten Träger in Singen informieren die Träger selbst.

Gebührenübernahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Singen bzw. die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger durch das Kreisjugendamt Konstanz übernommen werden.

Kontakt

Kreisjugendamt Konstanz
Außenstelle Singen
Wehrdstraße 7
78224 Singen
E-Mail