Verbot von Autotuning-Treffen
Laut einer Allgemeinverfügung der Stadt Singen sind jegliche Treffen der Autotuning-Szene im gesamten Stadtgebiet vom 15. bis 17. Mai 2026 untersagt.
Die Stadt Singen untersagt laut einer Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes jedwede Treffen der Autotuning-Szene im gesamten Stadtgebiet. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Flächen in der Zeit zwischen Freitag, 15. Mai 2026, 0 Uhr, und Sonntag, 17. Mai 2026, 24 Uhr.
Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art auf öffentlichen und privaten Flächen.
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt. Leistet die Person innerhalb von 20 Minuten nach Aufforderung keine Folge und beendet das Treffen nicht, wird das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt. Diese sogenannte Ersatzvornahme kann Kosten von bis zu 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung verursachen.
Die Herausgabe des beschlagnahmten Autos kann frühestens am Montag, 18. Mai 2026, erfolgen. Voraussetzung ist, dass keine Bedenken in technischer Hinsicht bestehen, die die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr verhindern. Die Herausgabe erfolgt erst nach Begleichung der entstandenen Kosten.