Qualifizierter Mietspiegel endet
Der vom Gemeinderat beschlossene qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Singen und die Gemeinde Rielasingen-Worblingen läuft mit Wirkung vom 01.03.2026 aus.
Der vom Gemeinderat beschlossene qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Singen und die Gemeinde Rielasingen-Worblingen läuft mit Wirkung vom 1. März 2026 aus. Ein qualifizierter Mietspiegel verliert seine besondere Beweiskraft, wenn er nicht fristgerecht (alle 2 Jahre) aktualisiert oder nach vier Jahren komplett neu erstellt wird.
Der Gemeinderat hatte sich 2024 mehrheitlich gegen die Fortschreibung des Mietspiegels ausgesprochen. Verpflichtend ist eine Erstellung erst ab einer Einwohnerzahl von 50.000 Einwohnern.
Dennoch hat der qualifizierte Mietpreisspiegel der Stadt Singen (§ 538 a BGB) auch nach dem Auslaufen als sogenannter einfacher Mietpreisspiegel Auswirkungen bei Mieterhöhungsverlangen von Vermietern. Diese sind jedoch angreifbarer als bei qualifizierte Mietpreisspiegel. Dem einfachen Mietpreisspiegel kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 13.02.2019, VIII ZR 245/17) lediglich eine Indizwirkung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu, dem qualifizierten Mietpreisspiegel kommt hingegen eine Beweisfunktion zu.