Bürgerzentrum stellt auf EC-Kartenzahlung um
Im Bürgerzentrum (BÜZ) ist ab August die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ausschließlich mit EC-Karte möglich.
Im Bürgerzentrum (BÜZ) ist ab August die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ausschließlich mit EC-Karte möglich. Die Umstellung auf eine zeitgemäße Zahlung wurde unter anderem aus Sicherheitsgründen sowie zur Optimierung der Arbeitsabläufe veranlasst. In diesem Zuge wurden alle Schalter im BÜZ mit einem EC-Kartelesegerät ausgestattet.
Bereits seit dem Frühjahr erfolgt die Bezahlung in der Ausländerbehörde ausschließlich per EC-Karte und wurde gut angenommen.
Die EC-Kartenzahlung gilt für sämtliche gebührenpflichtigen Leistungen im Bürgerzentrum. Dazu zählen unter anderem die Ausstellung von Urkunden, die Anmeldung einer Eheschließung, die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen, Führerscheinanträge, Führungszeugnisse, Beglaubigungen sowie die Zahlung von Bußgeldern.
Sollte eine Kartenzahlung im Einzelfall nicht möglich sein, kann eine individuelle Lösung gefunden werden.