Inkrafttreten „29. Änderung FNP 2020“

29. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Inkrafttreten gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2026 die 29. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 beschlossen.

Das Verfahren wurde dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt und wurde mit Schreiben vom 22.06.2026 (Az.: 21-2511-36/48) genehmigt.

Die 29. Änderung Flächennutzungsplan 2020 VVG Singen - Sonderbauflächen Krankenhaus und Schienenhaltepunkt wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)