Änderungssatzung zum Sanierungsgebiet „Scheffelareal“

Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Singen in seiner Sitzung am 17.03.2026 eine Änderungssatzung beschlossen. Mit dieser Satzung wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Scheffelareal“ erweitert.

Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Singen in seiner Sitzung am 17.03.2026 eine Änderungssatzung beschlossen. Mit dieser Satzung wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Scheffelareal“ erweitert.

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung der Gebietserweiterung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)