Aufstellungsbeschluss: „Schienenhaltepunkt Singen-Nord“

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schienenhaltepunkt Singen-Nord“, mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

Plan zur Bekanntmachung.
Plan zur Bekanntmachung.

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schienenhaltepunkt Singen-Nord“, mit Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 LBO BW beschlossen.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt westlich des geplanten Klinikstandorts Singen-Nord, westlich der L191, beidseitig der Schienenstrecke Singen-Engen. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen bzw. die Rahmenbedingungen für die Realisierung eines Schienenhaltepunkts im Bereich des geplanten Klinikums Singen-Nord geschaffen werden.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Der Aufstellungsbeschluss kann bei der folgenden Stelle während der allgemeinen Dienststunden für jedermann eingesehen werden:

Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen

Alle öffentlich ausgelegten Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über das Internet unter der Adresse www.singen.de unter „Leben/Wohnen und Bauen/Stadtentwicklung/Stadtplanung/Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

Singen, 17. April 2024

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen