Am 11. Juli 2021 findet in der Stadt Singen die Wahl zum Oberbürgermeister statt. Das Amt des Oberbürgermeisters wird für die nächsten acht Jahre gewählt.

Wählen gehen kann jeder deutsche Staatsbürger oder Unionsbürger ab 16 Jahren, der zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in der Stadt Singen wohnhaft ist. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist deshalb, dass der Zuzug in die Stadt Singen spätestens am 11. April 2021 erfolgt ist (für rückkehrende ehemalige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Singen gelten besondere Ausnahmeregelungen).

Bei dieser Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Singen sind rund 36.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, von 8 - 18 Uhr können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlbüro abgeben. Gewählt werden kann zuvor auch schon mit Wahlschein durch Briefwahl.

Allgemeine Informationen

Veränderte Wahlbezirksstruktur

Auf Grund der Corona-Pandemie und der damit zu erwartenden hohen Anzahl an Briefwählern wurde die Anzahl der Wahlbezirke und damit auch die Anzahl der Wahllokale reduziert. Wir bitten Sie, die Wahlbenachrichtigung sehr genau zu lesen und darauf zu achten, in welchem Wahllokal nun gewählt werden kann. Sollte sich der Wähler nicht im richtigen Wahllokal befinden, dann ist dort die Stimmabgabe (ohne die Vorlage eines Wahlscheines) nicht möglich.

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Sonntag, 11. Juli 2021, findet ab 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses Singen die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Singen am 11. Juli 2021 statt.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf dem Rathausplatz

Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses wird, sobald der Gemeindewahlausschuss das amtliche Endergebnis festgestellt hat, durch Bürgermeisterin Ute Seifried als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses auf dem Rathausplatz erfolgen.

Es findet keine Darstellung von Zwischenergebnissen auf einer Leinwand und auf der städtischen Homepage statt.

Hinweise für behinderte Menschen

Rollstuhlgerechte Wahlräume

Wahlberechtigte mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung oder Behinderung, die ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, werden gebeten, bis Freitag, 9. Juli 2021, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beim Wahlamt, Rathaus, Hohgarten 2, anzufordern. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte in einem rollstuhlgerechten Wahlraum wählen oder Briefwahl ausüben.

Folgende Wahlräume sind in der Stadt Singen im Rahmen der Oberbürgermeisterwahl 2021 rollstuhlgerecht zu erreichen.

Gebäude Anschrift Wahlbezirk Zimmer-Nr.
Waldeck-Schule Friedinger Straße 9 04 007
Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstraße 27 21 122
Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstraße 27 22 123
Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstraße 27 25 126
Waldeck-Schule Friedinger Straße 9 31 001
Beethovenschule Posthalterswäldle 71 33 N001
Beethovenschule Posthalterswäldle 71 35 N004
Bruderhofschule Feldbergstraße 36 37 16
Waldeck-Schule Friedinger Straße 9 52 003
Schillerschule - Neubau Malvenweg 16 61 501
Schillerschule - Neubau Malvenweg 16 63 502
Johann-Peter-Hebel-Schule Masurenstraße 2 72 111
Johann-Peter-Hebel-Schule Masurenstraße 2 74 112
Johann-Peter-Hebel-Schule Masurenstraße 2 76 113
Eichenhalle Hausen a.d.A. Zum Krähen 12 81 Eichenhalle
Stadtteilbücherei Friedingen Beurener Straße 20 84 Stadtteilbücherei
Bürgerhaus Überlingen a.R. Kirchplatz 7 86 Bürgersaal

Ob der Wahlraum rollstuhlgerecht ist, kann man auch der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Weitere Auskünfte zu den Wahlräumen in Singen erteilt Ihnen gerne das Wahlamt unter +49 7731 85-170.

Öffentliche Bekanntmachungen

Briefwahl

Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten

  • Online über den Internetwahlscheinantrag 
    Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
  • Persönliche Beantragung der Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl) direkt beim Wahlamt im Rathaus Singen, Zimmer 116 (Bürgernebensaal West), während der allgemeinen Öffnungszeiten. Bringen Sie hierzu die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit.
    Die Briefwahlunterlagen können Sie dann entweder mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben (unentgeltliche Beförderung, da bereits vorfrankiert), im Rathaus abgeben oder sofort im Wahlamt wählen.
    Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um Beachtung der aktuell geltenden Vorgaben zur Maskenpflicht und Einhaltung der allgemeinen Hyginemaßnahmen.
  • Zusenden des Wahlscheinantrags (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt, Hohgarten 2, 78224 Singen. Von dort erhalten Sie dann umgehend die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Sie können den Wahlscheinantrag auch per Fax (+49 7731-85 882163) oder in sonstiger elektronischer Form übermitteln.
  • Per E-Mail über wahlen@singen.de

Folgende Angaben muss jeder E-Mail-/Internetantrag enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Wahlbezirksnummer: Die Wahlbezirksnummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die jede/jeder Wahlberechtigte erhält, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
  • Wählernummer: ist ebenfalls der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.

Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher können E-Mail-Anträge nur für die eigene Person gestellt werden.

Wir bitten zu beachten, dass ihr diese Daten durch das Senden der E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden. Antragsteller/innen, die dies ablehnen, werden gebeten, ihren Antrag stattdessen per Post oder Telefax an die Stadtverwaltung zu richten.

Aufgrund der aktuell anhaltenden Corona-Situation und der erforderlichen Kontaktreduzierung empfehlen wir Ihnen die schriftliche oder elektronische Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Sofern eine persönliche Beantragung erforderlich ist, steht unser Wahlbüro zu unseren Öffnungszeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache die Vorgaben zur Maskenpflicht und beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln.

Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum 9. Juli 2021, 18 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 11. Juli 2021, 15 Uhr, gestellt werden.

Stimmabgabe per Briefwahl

  • Der Stimmzettel wird vom Wahlberechtigten persönlich gekennzeichnet
  • Der Stimmzettel wird in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag gelegt; dieser wird zugeklebt
  • Der Wahlschein, d.h. die dort vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl, wird unter Angabe von Ort und Tag unterzeichnet
  • Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte Stimmzettelumschlag werden zusammen in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag gesteckt
  • Der hellrote Wahlbriefumschlag wird verschlossen
  • Der Wahlbrief ist rechtzeitig an die Stadtverwaltung Singen, Sachgebiet Wahlen, zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 11. Juli 2021, bis 18.00 Uhr eingeht.

Bei der Beförderung der Wahlbriefe mit der Post ist folgendes zu beachten:

Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 8. Juli 2021, mit der Deutschen Post AG abgeschickt wird; nur dann ist gewährleistet, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig beim Wahlamt der Stadt Singen eingeht. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Stadt Singen zurückgeschickt werden.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Singen unter +49 7731 85-170 für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Wahlergebnis

Weitere Informationen

Bürgermeisterwahlen

Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.

Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.

Aufgaben

  • stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
  • Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
  • Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
  • Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt sie die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, er die Bezeichnung Oberbürgermeister.

Freigabevermerk

Stand: 08.12.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg