Allgemeine Informationen zur OB-Wahl
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Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.
Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.
Aufgaben
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt sie die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, er die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 06.11.2018 freigegeben.