Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten
- Online über den Internetwahlscheinantrag
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
- Persönliche Beantragung der Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl) direkt beim Wahlamt im Rathaus Singen, Zimmer 116 (Bürgernebensaal West), während der allgemeinen Öffnungszeiten. Bringen Sie hierzu die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit.
Die Briefwahlunterlagen können Sie dann entweder mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben (unentgeltliche Beförderung, da bereits vorfrankiert), im Rathaus abgeben oder sofort im Wahlamt wählen.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um Beachtung der aktuell geltenden Vorgaben zur Maskenpflicht und Einhaltung der allgemeinen Hyginemaßnahmen.
- Zusenden des Wahlscheinantrags (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt, Hohgarten 2, 78224 Singen. Von dort erhalten Sie dann umgehend die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Sie können den Wahlscheinantrag auch per Fax (+49 7731-85 882163) oder in sonstiger elektronischer Form übermitteln.
- Per E-Mail über wahlen@singen.de
Folgende Angaben muss jeder E-Mail-/Internetantrag enthalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Wahlbezirksnummer: Die Wahlbezirksnummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die jede/jeder Wahlberechtigte erhält, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
- Wählernummer: ist ebenfalls der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher können E-Mail-Anträge nur für die eigene Person gestellt werden.
Wir bitten zu beachten, dass ihr diese Daten durch das Senden der E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden. Antragsteller/innen, die dies ablehnen, werden gebeten, ihren Antrag stattdessen per Post oder Telefax an die Stadtverwaltung zu richten.
Aufgrund der aktuell anhaltenden Corona-Situation und der erforderlichen Kontaktreduzierung empfehlen wir Ihnen die schriftliche oder elektronische Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Sofern eine persönliche Beantragung erforderlich ist, steht unser Wahlbüro zu unseren Öffnungszeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache die Vorgaben zur Maskenpflicht und beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln.
Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum 9. Juli 2021, 18 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 11. Juli 2021, 15 Uhr, gestellt werden.
Stimmabgabe per Briefwahl
- Der Stimmzettel wird vom Wahlberechtigten persönlich gekennzeichnet
- Der Stimmzettel wird in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag gelegt; dieser wird zugeklebt
- Der Wahlschein, d.h. die dort vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl, wird unter Angabe von Ort und Tag unterzeichnet
- Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte Stimmzettelumschlag werden zusammen in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag gesteckt
- Der hellrote Wahlbriefumschlag wird verschlossen
- Der Wahlbrief ist rechtzeitig an die Stadtverwaltung Singen, Sachgebiet Wahlen, zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 11. Juli 2021, bis 18.00 Uhr eingeht.
Bei der Beförderung der Wahlbriefe mit der Post ist folgendes zu beachten:
Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 8. Juli 2021, mit der Deutschen Post AG abgeschickt wird; nur dann ist gewährleistet, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig beim Wahlamt der Stadt Singen eingeht. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Stadt Singen zurückgeschickt werden.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Singen unter +49 7731 85-170 für Auskünfte gerne zur Verfügung.