Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Am 26. September 2021 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Es werden in insgesamt 299 Wahlkreisen mittels einer Erststimme (Direktkandidat/in) und einer Zweitstimme (Landesliste) die Mitglieder des neuen Bundestags gewählt. Es sind 598 Bundestagsmandate zu vergeben. Hinzu kommen noch die Überhangs- und Ausgleichsmandate.

Wählen gehen kann jeder volljährige deutsche Staatsbürger, der zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist deshalb, dass der Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland spätestens am 26. Juni 2021 erfolgt ist. Auch im Ausland lebende Deutsche können wahlberechtigt sein.

Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl (§ 16 Abs. 1 der Bundeswahlordnung). Dies ist der 15. August 2021.

Bei dieser Bundestagswahl sind rund 60,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt, darunter ca. 2,8 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, von 8 bis 18 Uhr können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen in ihrem lokalen Wahlbüro abgeben. Gewählt werden kann zuvor auch schon mit Wahlschein durch Briefwahl.

Keine Wahl-Info im Rathaus

Es findet keine Wahl-Info im Rathaus Singen statt. Die aktuellsten Ergebnisse können dann zeitnah der städtischen Webseite entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Veränderte Wahlbezirksstruktur

Auf Grund der Corona-Pandemie und der damit zu erwartenden hohen Anzahl an Briefwählern wurde die Anzahl der Wahlbezirke und damit auch die Anzahl der Wahllokale reduziert. Wir bitten Sie, die Wahlbenachrichtigung sehr genau zu lesen und darauf zu achten, in welchem Wahllokal nun gewählt werden kann. Sollte sich der Wähler nicht im richtigen Wahllokal befinden, dann ist dort die Stimmabgabe (ohne die Vorlage eines Wahlscheines) nicht möglich.

Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl im Wahlbezirk 61

Der Wahlbezirk 61 (Schillerschule-Neubau, Zimmer 501) wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg als repräsentativer Wahlbezirk für die Wahlstatistik zur Bundestagswahl am 26. September 2021 ausgewählt.
 
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, weil sie Aufschluss über das Wahlverhalten, d.h. die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen, gibt. Für die repräsentative Wahlstatistik werden Urnen- und Briefwahlbezirke im Wege einer mathematischen Zufallsstichprobe ausgewählt, in denen die amtlichen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe versehen sind. Damit wird ermöglicht, Daten über die Stimmabgabe der Wähler für die einzelnen Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen zu ermitteln. Weiterhin erfasst die repräsentative Wahlstatistik durch Auszählung der Wählerverzeichnisse der ausgewählten Wahlbezirke die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und ihre Beteiligung an der Wahl.
 
Die wahlstatistischen Erhebungen finden ihre Grenzen im Wahlgeheimnis. Durch verschiedene Vorkehrungen bei der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. So enthält der für diese spezielle Auswertung verwendete Stimmzettel lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und jeweils sechs Altersgruppen, wie jeder Stimmzettel also keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, denn das würde ja im Widerspruch zum Wahlgeheimnis stehen.
 
Zwar kann bei der Auszählung beispielsweise festgestellt werden, wie viele Frauen oder Männer einer jeden der sechs gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben, da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden.
 
Die Wahlberechtigten in den betroffenen Wahlbezirken erhalten vom Wahlvorstand für die Bundestagswahl einen Stimmzettel mit dem jeweiligen Unterscheidungsaufdruck ausgehändigt. Dieser Stimmzettel wird ausgefüllt und danach gefaltet in die Wahlurne eingeworfen.
 
Im Wahllokal erhalten alle Wählerinnen und Wähler der betroffenen Wahlbezirke das Merkblatt „Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“ mit detaillierten Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik bei Bedarf ausgehändigt.

Informationen zur Bundestagswahl unter Pandemiebedingungen

Am 26. September 2021 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. In Singen können rund 30.000 Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben, die Vorbereitungen für die Durchführung der Wahl laufen bereits seit einigen Wochen.
 
Damit Wählerinnen und Wähler auch unter den noch anhaltenden Corona-Bedingungen sicher wählen können, hat das Wahlamt einige Vorkehrungen getroffen.
 
Für die Wählerinnen und Wähler ist in den 22 Singener Wahllokalen folgendes zu beachten:

Maskenpflicht und Handdesinfektion
Wie auch im Einzelhandel, im ÖPNV und allen städtischen Dienststellen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch in den Wahllokalen.
 
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Wahlberechtigte mit entsprechendem Attest werden gebeten, dieses mitzuführen, um die Zutrittsberechtigung zum Wahllokal zu erleichtern.
 
Vor Eintritt in das Wahllokal sind die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsspendern zu desinfizieren.

Begrenzung der Personenzahl
Neben dem Wahlvorstand dürfen sich aufgrund räumlicher Kapazitäten zwischen 8 und 18 Uhr nur so viele Personen im Wahllokal aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind. Wartende werden gebeten, den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen vor dem Wahllokal einzuhalten.
 
Personen, die sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten (z.B. Wahlbeobachter), sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten verpflichtet. Im Falle einer ärztlich attestierten Befreiung von der Maskenpflicht ist der Aufenthalt in den Wahlräumen zu jeder Zeit auf längstens 15 Minuten begrenzt und zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.

Stimmabgabe
Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen.

Keinen Zutritt zum Wahlgebäude
Sofern Sie typische Krankheitssymptome einer Corona-Infektion aufweisen oder einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unterliegen, dann ist der Zutritt zum Wahlgebäude nicht gestattet. Um das Wahlrecht in diesen Fällen ausüben zu können, kann bis am Freitag vor der Wahl (24.09.2021) um 18 Uhr noch die Briefwahl beantragt werden. Im Ausnahmefall ist auch eine Beantragung am Wahlsonntag bis 15 Uhr noch möglich.

Der Zutritt zum Wahlgebäude kann zudem untersagt werden, wenn Personen keine Maske tragen und die Ausnahme von der Befreiung von der Maskenpflicht nicht nachweisen oder die Bereitstellung der Kontaktdaten verweigern.

Infektionsschutz für die Wahlvorstände
Um auch unseren Helferinnen und Helfern in den Wahlvorständen die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die geltenden Corona-Arbeitsschutzbestimmungen beachtet. Die Abstände untereinander werden eingehalten, die Tische mit Spuckschutzscheiben ausgestattet und alle Räume sind so gewählt, dass eine regelmäßige Stoßlüftung möglich ist. Es gibt ausreichend Möglichkeiten zur Reinigung und Desinfektion der Hände und alle Wahlvorstände wurden über das Hygienekonzept geschult.

Wir möchten sichergehen, dass Sie und wir auch unter den aktuellen Bedingungen eine reibungslose und sichere Wahl durchführen können. Sofern sich alle an die Hygienevorgaben halten, dürfte der anstehenden Bundestagswahl nichts mehr im Wege stehen.

Für Fragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Hinweise für behinderte Menschen

Wahlberechtigte mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung oder Behinderung, die ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, werden gebeten, bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beim Wahlamt, Rathaus, Hohgarten 2, anzufordern. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte in einem rollstuhlgerechten Wahlraum wählen oder Briefwahl ausüben.

Folgende Wahlräume sind in der Stadt Singen rollstuhlgerecht zu erreichen:

Gebäude Anschrift Wahlbezirk Zimmer-Nr.
Waldeck-Schule Friedinger Str. 9 04 007
Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstr. 27 21 122
Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstr. 27 22 123
Hohentwiel-Gewerbeschule Uhlandstr. 27 25 126
Waldeck-Schule Friedinger Str. 9 31 001
Beethovenschule Posthalterswäldle 71 33 N001
Beethovenschule Posthalterswäldle 71 35 N004
Bruderhofschule Feldbergstr. 36 37 16
Waldeck-Schule Friedinger Str. 9 52 003
Schillerschule - Neubau Malvenweg 16 61 501
Schillerschule - Neubau Malvenweg 16 63 502
Johann-Peter-Hebel-Schule Masurenstr. 2 72 111
Johann-Peter-Hebel-Schule Masurenstr. 2 74 112
Johann-Peter-Hebel-Schule Masurenstr. 2 76 113
Eichenhalle Hausen a.d.A. Zum Krähen 12 81 Eichenhalle
Stadtteilbücherei Friedingen Beurener Str. 20 84 Stadtteilbücherei
Bürgerhaus Überlingen a.R. Kirchplatz 7 86 Bürgersaal

Ob der Wahlraum rollstuhlgerecht ist, kann man auch der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Weitere Auskünfte zu den Wahlräumen in Singen erteilt gerne das Wahlamt unter +49 7731 85-170.

Tasthilfe für sehbehinderte und blinde Wähler/innen

Die Stimmzettel sind mit einer Lochung in der oberen rechten Ecke als Tasthilfe für sehbehinderte und blinde Wähler/innen versehen. Dadurch sind bei den Stimmzetteln die Vorderseite und die Ausrichtung erkennbar. Für die Fertigung der zulässigen Stimmzettelschablonen sowie für die Aufklärung und Information der Blinden und Sehbehinderten sind ausschließlich die Blindenorganisationen verantwortlich. Auskünfte zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhält man unter +49 761 36122.

Öffentliche Bekanntmachungen

Briefwahl

Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten

  • Online über den Internetwahlscheinantrag
    Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
  • Persönliche Beantragung der Ausstellung eines Wahlscheins (Briefwahl) direkt beim Wahlamt im Rathaus Singen, Zimmer 115 (Bürgernebensaal West), während der allgemeinen Öffnungszeiten. Bringen Sie hierzu die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit.
    Die Briefwahlunterlagen können Sie dann entweder mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben (unentgeltliche Beförderung, da bereits vorfrankiert), im Rathaus abgeben oder sofort im Wahlamt wählen.
    Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um Beachtung der aktuell geltenden Vorgaben zur Maskenpflicht und Einhaltung der allgemeinen Hyginemaßnahmen.
  • Zusenden des Wahlscheinantrags (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt, Hohgarten 2, 78224 Singen. Von dort erhalten Sie dann umgehend die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Sie können den Wahlscheinantrag auch per Fax (+49 7731-85 882163) oder in sonstiger elektronischer Form übermitteln.
  • Per E-Mail über wahlen@singen.de

Folgende Angaben muss jeder E-Mail-/Internetantrag enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Wahlbezirksnummer: Die Wahlbezirksnummer ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die jede/jeder Wahlberechtigte erhält, der/die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
  • Wählernummer: ist ebenfalls der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.

Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher können E-Mail-Anträge nur für die eigene Person gestellt werden.

Wir bitten zu beachten, dass Ihre Daten durch das Senden der E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden. Antragsteller/innen, die dies ablehnen, werden gebeten, ihren Antrag stattdessen per Post oder Telefax an die Stadtverwaltung zu richten.

Aufgrund der aktuell anhaltenden Corona-Situation und der erforderlichen Kontaktreduzierung empfehlen wir Ihnen die schriftliche oder elektronische Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Sofern eine persönliche Beantragung erforderlich ist, steht unser Wahlbüro zu unseren Öffnungszeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache die Vorgaben zur Maskenpflicht und beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln.

Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 26. September, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Stimmabgabe per Briefwahl

  • Der Stimmzettel wird vom Wahlberechtigten persönlich gekennzeichnet
  • Der Stimmzettel wird in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag gelegt; dieser wird zugeklebt
  • Der Wahlschein, d.h. die dort vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl, wird unter Angabe von Ort und Tag unterzeichnet
  • Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte Stimmzettelumschlag werden zusammen in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag gesteckt
  • Der hellrote Wahlbriefumschlag wird verschlossen
  • Der Wahlbrief ist rechtzeitig an die Stadtverwaltung Singen, Sachgebiet Wahlen, zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 26. September, bis 18.00 Uhr eingeht.

Bei der Beförderung der Wahlbriefe mit der Post ist folgendes zu beachten:

Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten darauf achten, dass der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 23. September 2021, mit der Deutschen Post AG abgeschickt wird; nur dann ist gewährleistet, dass der Wahlbrief noch rechtzeitig beim Wahlamt der Stadt Singen eingeht. Wird ein Wahlbrief später abgesandt, trägt der Wähler das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag an die Stadt Singen zurückgeschickt werden.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Singen unter +49 7731 85-170 für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Wahlergebnis