Veränderte Wahlbezirksstruktur
Auf Grund der Corona-Pandemie und der damit zu erwartenden hohen Anzahl an Briefwählern wurde die Anzahl der Wahlbezirke und damit auch die Anzahl der Wahllokale reduziert. Wir bitten Sie, die Wahlbenachrichtigung sehr genau zu lesen und darauf zu achten, in welchem Wahllokal nun gewählt werden kann. Sollte sich der Wähler nicht im richtigen Wahllokal befinden, dann ist dort die Stimmabgabe (ohne die Vorlage eines Wahlscheines) nicht möglich.
Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl im Wahlbezirk 61
Der Wahlbezirk 61 (Schillerschule-Neubau, Zimmer 501) wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg als repräsentativer Wahlbezirk für die Wahlstatistik zur Bundestagswahl am 26. September 2021 ausgewählt.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, weil sie Aufschluss über das Wahlverhalten, d.h. die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen, gibt. Für die repräsentative Wahlstatistik werden Urnen- und Briefwahlbezirke im Wege einer mathematischen Zufallsstichprobe ausgewählt, in denen die amtlichen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe versehen sind. Damit wird ermöglicht, Daten über die Stimmabgabe der Wähler für die einzelnen Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen zu ermitteln. Weiterhin erfasst die repräsentative Wahlstatistik durch Auszählung der Wählerverzeichnisse der ausgewählten Wahlbezirke die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und ihre Beteiligung an der Wahl.
Die wahlstatistischen Erhebungen finden ihre Grenzen im Wahlgeheimnis. Durch verschiedene Vorkehrungen bei der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. So enthält der für diese spezielle Auswertung verwendete Stimmzettel lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und jeweils sechs Altersgruppen, wie jeder Stimmzettel also keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, denn das würde ja im Widerspruch zum Wahlgeheimnis stehen.
Zwar kann bei der Auszählung beispielsweise festgestellt werden, wie viele Frauen oder Männer einer jeden der sechs gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben, da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden.
Die Wahlberechtigten in den betroffenen Wahlbezirken erhalten vom Wahlvorstand für die Bundestagswahl einen Stimmzettel mit dem jeweiligen Unterscheidungsaufdruck ausgehändigt. Dieser Stimmzettel wird ausgefüllt und danach gefaltet in die Wahlurne eingeworfen.
Im Wahllokal erhalten alle Wählerinnen und Wähler der betroffenen Wahlbezirke das Merkblatt „Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“ mit detaillierten Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik bei Bedarf ausgehändigt.
Informationen zur Bundestagswahl unter Pandemiebedingungen
Am 26. September 2021 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. In Singen können rund 30.000 Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben, die Vorbereitungen für die Durchführung der Wahl laufen bereits seit einigen Wochen.
Damit Wählerinnen und Wähler auch unter den noch anhaltenden Corona-Bedingungen sicher wählen können, hat das Wahlamt einige Vorkehrungen getroffen.
Für die Wählerinnen und Wähler ist in den 22 Singener Wahllokalen folgendes zu beachten:
Maskenpflicht und Handdesinfektion
Wie auch im Einzelhandel, im ÖPNV und allen städtischen Dienststellen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch in den Wahllokalen.
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Wahlberechtigte mit entsprechendem Attest werden gebeten, dieses mitzuführen, um die Zutrittsberechtigung zum Wahllokal zu erleichtern.
Vor Eintritt in das Wahllokal sind die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsspendern zu desinfizieren.
Begrenzung der Personenzahl
Neben dem Wahlvorstand dürfen sich aufgrund räumlicher Kapazitäten zwischen 8 und 18 Uhr nur so viele Personen im Wahllokal aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind. Wartende werden gebeten, den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen vor dem Wahllokal einzuhalten.
Personen, die sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten (z.B. Wahlbeobachter), sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten verpflichtet. Im Falle einer ärztlich attestierten Befreiung von der Maskenpflicht ist der Aufenthalt in den Wahlräumen zu jeder Zeit auf längstens 15 Minuten begrenzt und zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
Stimmabgabe
Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen.
Keinen Zutritt zum Wahlgebäude
Sofern Sie typische Krankheitssymptome einer Corona-Infektion aufweisen oder einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unterliegen, dann ist der Zutritt zum Wahlgebäude nicht gestattet. Um das Wahlrecht in diesen Fällen ausüben zu können, kann bis am Freitag vor der Wahl (24.09.2021) um 18 Uhr noch die Briefwahl beantragt werden. Im Ausnahmefall ist auch eine Beantragung am Wahlsonntag bis 15 Uhr noch möglich.
Der Zutritt zum Wahlgebäude kann zudem untersagt werden, wenn Personen keine Maske tragen und die Ausnahme von der Befreiung von der Maskenpflicht nicht nachweisen oder die Bereitstellung der Kontaktdaten verweigern.
Infektionsschutz für die Wahlvorstände
Um auch unseren Helferinnen und Helfern in den Wahlvorständen die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die geltenden Corona-Arbeitsschutzbestimmungen beachtet. Die Abstände untereinander werden eingehalten, die Tische mit Spuckschutzscheiben ausgestattet und alle Räume sind so gewählt, dass eine regelmäßige Stoßlüftung möglich ist. Es gibt ausreichend Möglichkeiten zur Reinigung und Desinfektion der Hände und alle Wahlvorstände wurden über das Hygienekonzept geschult.
Wir möchten sichergehen, dass Sie und wir auch unter den aktuellen Bedingungen eine reibungslose und sichere Wahl durchführen können. Sofern sich alle an die Hygienevorgaben halten, dürfte der anstehenden Bundestagswahl nichts mehr im Wege stehen.
Für Fragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.