Verbot von Autotuning-Treffen an Ostertagen
Die Stadt Singen untersagt laut einer Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes an den Ostertagen jedwede Treffen der Autotuning-Szene auf öffentlichen sowie privaten Flächen im gesamten Stadtgebiet.
Die Stadt Singen untersagt laut einer Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes an den Ostertagen jedwede Treffen der Autotuning-Szene im gesamten Stadtgebiet. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Flächen in der Zeit zwischen Gründonnerstag, 2. April, 0 Uhr und Ostermontag, 6. April, 24 Uhr. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art auf öffentlichen und privaten Flächen.
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt. Sollte die Person innerhalb von 20 Minuten nach Aufforderung nicht der Verfügung Folge leisten und das Treffen beenden, wird das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt. Diese sogenannte Ersatzvornahme kann Kosten von bis zu 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung betragen.
Die Herausgabe des beschlagnahmten Autos kann frühestens ab Dienstag nach Ostern erfolgen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug in technischer Hinsicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Herausgabe erfolgt erst nach Begleichung der entstandenen Kosten.