Städtische Bibliotheken: Neue Benutzungsverordnung

Die Städtischen Bibliotheken haben zum 29. März 2023 ihre Entgelte erhöht und ihre Benutzungsordnung angepasst sowie eine neue Hausordnung erstellt.

Die Städtischen Bibliotheken haben zum 29. März 2023 ihre Entgelte erhöht und ihre Benutzungsordnung angepasst sowie eine neue Hausordnung erstellt.

Die Benutzungsentgelte wurden bei den Städtischen Bibliotheken seit 15 Jahren nicht erhöht. Gestiegene Unterhaltungskosten und neue Services, die das Angebot erweitern, machten eine Erhöhung notwendig. Die neue Entgeltordnung sieht eine Erhöhung des Jahresentgelts von 10 Euro auf 15 Euro vor und ist damit bewusst moderat gehalten, damit die Leserinnen und Leser nicht über Gebühr belastet werden.

Neu ist die Erweiterung des Personenkreises, für den die Benutzung der Städtischen Bibliotheken kostenfrei ist. Für Inhaber der Singener Bonuskarte entfällt das Jahresentgelt, ebenso wie für Schwerbehinderte und Inhaber eines Schüler- oder Studentenausweises. Für Kinder und Jugendliche bleibt die Nutzung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei. Außerdem entfällt das Entgelt für die Ausleihe von DVDs komplett. Das Mahnentgelt wurde moderat angehoben.

Die seit 2012 bestehende Benutzungsordnung ist nach aktuellen Richtlinien nicht mehr rechtssicher und bildete die aktuellen Bedarfe nicht mehr ab, wichtige Themen fehlten ganz. Auch im Hinblick auf die neu gefasste Datenschutzgrundverordnung war eine Überarbeitung notwendig.

Die neu gefasste Hausordnung enthält ein klares Regelwerk für ein freundliches und respektvolles Miteinander aller Besucherinnen und Besucher der Städtischen Bibliotheken. Sie hängt zur Einsicht bei den Bibliotheken aus.

Die neue Benutzungsordnung finden Sie hier. (PDF)

Die neue Entgeltordnung finden Sie hier (PDF)