Lärmaktionsplan der Stadt Singen

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 26. Juli 2022 den Lärmaktionsplan der Stadt Singen gemäß § 47d BImSchG mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist somit gemäß § 47 Absatz 6 BImSchG behördenverbindlich.

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 26. Juli 2022 den Lärmaktionsplan der Stadt Singen gemäß § 47d BImSchG mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist somit gemäß § 47 Absatz 6 BImSchG behördenverbindlich.

Mit dem Lärmaktionsplan werden die Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt, die ein europaweites einheitliches Konzept festlegt, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungs-lärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Die Lärmaktionsplanung verfolgt außerdem das Ziel, eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten.

Die Lärmaktionsplanung beinhaltet die Aufarbeitung der Lärmkartierung an bestimmten lärmintensiven Bereichen mit Vorschlägen von Maßnahmen zur Lärmminderung. Als Lärmschwerpunkte, für die kurzfristig eine Verminderung der Lärmbelastung angestrebt werden soll, werden Pegel von über 65 dB(A) bei LDEN (tags) und über 55 dB(A) bei LNight (nachts) angesehen. Stark ausgeprägte Lärmschwerpunkte lassen sich in einzelnen Straßen/Straßenabschnitten erkennen. Zumindest für die erkennbaren Lärmschwerpunkte sind Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Singen vorgeschlagen und die Wirkung der Maßnahmen aufgelistet.

Der Lärmaktionsplan mit weiteren Verfahrensdokumenten (u.a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen) kann im Fachbereich Bauen, Abteilung Straßenbau, Zimmer 132, Hohgarten 2, 78224 Singen, von jedermann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Dabei wird auch Auskunft über den Inhalt erteilt.

Ergänzend kann der Lärmaktionsplan auf der Homepage der Stadt Singen (www.singen.de) unter „Start, Informieren, Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Singen, 6. September 2022

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister der Stadt Singen
 

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