Inkrafttreten der Veränderungssperre „Rebsteig“ gemäß § 14 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 29. Juli 2025 die Veränderungssperre „Rebsteig“ gemäß § 14 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 29. Juli 2025 die Veränderungssperre „Rebsteig“ gemäß § 14 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.