Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025
Der gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2025 nach § 196 des Baugesetzbuches die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2025 ermittelt.
Der gemeinsame Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein hat gemäß §196 des Baugesetzbuches für bebaute und unbebaute Grundstücke in seiner Sitzung vom 16.07.2025 städtebauliche Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt.