Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit „Quartier am Remishof West“

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 21. Oktober 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans „Quartier am Remishof West“ in der Fassung vom 30. September 2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen. 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 21. Oktober 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans „Quartier am Remishof West“ in der Fassung vom 30. September 2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen. 

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet vom 17. November 2025 bis einschließlich 05. Dezember 2025 statt.

In dieser Zeit kann der Vorentwurf des Bebauungsplans „Quartier am Remishof West“ bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, sowie den Begründungen und dem Umweltbericht auf der Seite Bürgerbeteiligung eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.