Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit „Alte Polizei – 1. Änderung“

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Alte Polizei – 1. Änderung“

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 29. Juli 2025 dem Entwurf des Bebauungsplans „Alte Polizei – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09. Juli 2025 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die formale Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 29. Juli 2025 dem Entwurf des Bebauungsplans „Alte Polizei – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09. Juli 2025 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die formale Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)

Formale Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB können die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Alte Polizei – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen inkl. Anlagen in der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 auf der Seite Bürgerbeteiligung eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.