Aufhebung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Fichtestraße“

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 19. Mai 2026 dem Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Fichtestraße“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22. April 2026 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die formale Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in öffentlicher Sitzung am 19. Mai 2026 dem Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Fichtestraße“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22. April 2026 zugestimmt. Zugleich hat der Gemeinderat beschlossen, die formale Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)

Formale Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB können die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Fichtestraße“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 auf der Seite Bürgerbeteiligung eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, Hohgarten 2, 78224 Singen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.