Änderungsgenehmigung für zentrale Staubfilteranlage bei Constellium – Erörterungstermin entfällt

Hier finden Sie die signierte Öffentliche Bekanntmachung des des Regierungspräsidiums Freiburg.

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg

Die Constellium Rolled Products Singen GmbH & Co. KG, Alusingen-Platz 1, 78224 Singen, hat die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 6, 10 und 16 BImSchG in Verbindung mit §§ 1 und 2 sowie Nummer 3.4.1 Anhang 1 der 4. BImSchV zur Errichtung einer zentralen Staubfilteranlage im Umschmelzwerk beantragt.

Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde führt ein förmliches Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG durch. Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben.

Der für den 01.10.2026 um 10.00 Uhr im Konferenzsaal Hochrhein, Raum 1.77, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, anberaumte Erörterungstermin findet daher nicht statt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 9. BImSchV).

zur Öffentlichen Bekanntmachung (PDF)