Zusätzlich zu den im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen öffentlichen Auslegungen im Rathaus können die Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) sowie die Entwürfe der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Landesbauordnung (LBO) zeitgleich an dieser Stelle im Internet eingesehen werden. Dies gilt auch für die gesetzlich nicht normierten Rahmenpläne und Konzepte, die öffentlich ausgelegt werden.

Ebenfalls hier können die Unterlagen der vom Regierungspräsidium Freiburg durchgeführten Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren, die die Stadt Singen berühren, eingesehen werden.

Stellungnahmen müssen fristgerecht entweder schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, 1.OG, Flur, Zi. 103-105, 141 -144, Hohgarten 2, 78224 Singen vorgebracht werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners für die einzelnen Bauleitpläne bzw. Örtlichen Bauvorschriften finden Sie am Ende der jeweiligen Bekanntmachung.

Fehler bei der digitalen Erfassung der Texte und Bilder sind nicht ausgeschlossen. Verbindlichkeit haben nur die Originale, die Sie bei der Abteilung Stadtplanung einsehen können. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Abteilung Stadtplanung zu richten; sie können auch per E-Mail abgegeben werden an stadtplanung@singen.de

Aktuelle Beteiligungen

Sonderbaufläche Solarpark Bohlingen

21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Solarpark Bohlingen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Februar 2023 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Solarpark Bohlingen, Singen-Bohlingen beschlossen.

Plangebiet

Das von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Gebiet „SO-Solarpark Bohlingen“ liegt östlich des Singener Ortsteils Bohlingen, nördlich der L 222 mit einer Flächengröße von rund 5,2 Hektar. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien geleistet werden, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage geschaffen werden.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Plan zur öffentlichen Bekanntmachung
Plan zur öffentlichen Bekanntmachung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 19. Februar bis einschließlich 22. März 2024 statt (Auslegungsfrist). In dieser Zeit wird der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief, Artenschutzrechtliche Prüfung und CEF Maßnahmenkonzept Feldlerche sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

  • Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
  • Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1.OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
  • Rathaus der Gemeinde Steißlingen, Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
  • Rathaus der Gemeinde Volkertshausen, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 21. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zum Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:
Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Des Weiteren liegen umweltbezogene Stellungnahmen hinsichtlich der Blendwirkung, der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Böden, zum Suchraum des Biotopverbundes mittlerer Standorte, zur Feldlerche, zu Feldvögeln, zum Wasserschutzgebiet WSG III, zum Landschaftsschutz, zum ökologischen Wert und Naherholungswert der Landschaft und zum Bodenschutz vor.

Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 7. Februar 2024

gez. Bernd Häusler, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Weitere Unterlagen

Sonderbaufläche Solarpark Schlatt, Singen-Schlatt

22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Solarpark Schlatt

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Oktober 2023 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Solarpark Schlatt, Singen-Schlatt beschlossen.

Plangebiet

Das Plangebiet der FNP-Änderung „Solarpark Schlatt“ umfasst das Flst-Nr. 2183 und liegt südöstlich von Schlatt im Gewann Weiherreitele, nördlich der A98; es umfasst eine Fläche von ca. 6,9 Hektar. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Plan zur öffentlichen Bekanntmachung
Plan zur öffentlichen Bekanntmachung

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien geleistet werden, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Solaranlage geschaffen werden.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 19. Februar bis einschließlich 19. März 2024 statt (Auslegungsfrist). In dieser Zeit wird der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht/Steckbrief, sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

  • Rathaus der Stadt Singen, Fachbereich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hohgarten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103-105, 141-144, 78224 Singen
  • Rathaus der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1.OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen
  • Rathaus der Gemeinde Steißlingen, Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen
  • Rathaus der Gemeinde Volkertshausen, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 27, Zimmer 5, 78269 Volkertshausen

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Bedarf wird die Planung auch erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 22. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zum Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:
Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesundheit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Bevölkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Des Weiteren liegen umweltbezogene Stellungnahmen hinsichtlich der Blendwirkung, der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Böden, des Gewässerrandstreifens und zum Bodenschutz vor.

Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter dem Reiter „Öffentliche Bekanntmachung oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen werden.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Singen, 7. Februar 2024

gez. Bernd Häusler, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Bestandteil des Planes / Verfahren